Was ist §13b UStG (Reverse Charge)?
§13b UStG verlagert die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger. Wenn ein EU-Dienstleister eine Leistung an einen deutschen Unternehmer erbringt, stellt er netto (ohne USt) in Rechnung — der deutsche Unternehmer muss die deutsche Umsatzsteuer selbst anmelden und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen. Das gilt z.B. für Marktplatz-Gebühren der eBay Europe S.à r.l. (Luxemburg), Amazon Services Europe S.à r.l. (Luxemburg) oder Etsy Ireland UC.
Wo wird das bei Marktplatz-Händlern relevant?
Fast alle großen Marktplatz-Betreiber stellen ihre Gebühren aus dem EU-Ausland: eBay aus Luxemburg (Europe S.à r.l.) oder aus Deutschland (eBay GmbH, Kleinanzeigen-Gebühren), Amazon aus Luxemburg, Etsy aus Irland. Welche Variante gilt, steht auf der jeweiligen Rechnung — und genau das ist die Stelle, wo Fehler passieren.
Wie erkennt FloTax den richtigen Steuerschlüssel?
FloTax liest bei jeder Marktplatz-Gebühren-Rechnung den Leistungserbringer aus (Name, Anschrift, USt-IdNr.) und ordnet automatisch den richtigen Steuerschlüssel zu:
- eBay Europe S.à r.l. (Luxemburg) — §13b Reverse Charge (keine Vorsteuer aus Rechnung)
- eBay GmbH (Dreilinden, Deutschland) — 19% Vorsteuer abziehen
- Amazon Services Europe S.à r.l. (Luxemburg) — §13b Reverse Charge
- Etsy Ireland UC (Irland) — §13b Reverse Charge
Im DATEV-Export
§13b-Gebühren werden mit Steuerschlüssel 94 (SKR03: Konto 3123 / SKR04: Konto 5923) gebucht. 19%-Vorsteuer-Gebühren landen auf dem normalen Aufwandskonto mit Steuerschlüssel 9. Die Prüf-CSV zeigt jede Gebühren-Transaktion einzeln mit Leistungserbringer und zugeordnetem Steuerschlüssel — nachvollziehbar für den Steuerberater.