Was ist das OSS-Verfahren?
Das One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren ist seit Juli 2021 Pflicht für EU-weite Fernverkäufe. Statt dich in jedem EU-Land einzeln steuerlich zu registrieren, meldest du alle EU-Umsätze zentral über das BZSt in Deutschland.
Wann gilt OSS?
- Du verkaufst an Privatkunden in anderen EU-Ländern
- Dein EU-weiter Fernabsatz überschreitet die 10.000 € Schwelle pro Jahr
- Oder du hast freiwillig am OSS-Verfahren teilgenommen
OSS in FloTax einrichten
Schritt 1: OSS aktivieren
Gehe zu Einstellungen → Steueroptionen und aktiviere „OSS-Verfahren aktiv“.
Schritt 2: Steuersätze prüfen
FloTax kennt die aktuellen Steuersätze aller EU-Länder. Bestellungen werden automatisch dem korrekten Ländersteuersatz zugeordnet — basierend auf der Lieferadresse des Käufers.
Im DATEV-Export
OSS-Bestellungen erhalten im DATEV-Export automatisch:
- Länderspezifisches Erlöskonto (z.B. 8320 für AT, 8324 für FR)
- Korrekten Steuerschlüssel pro Land
- Spalte 120 (EU-Land) für die DATEV-Zuordnung
Tipp: Dein Steuerberater kann die OSS-Meldung direkt aus den DATEV-Buchungen erstellen. Die Länderzuordnung ist bereits fertig.
Wichtig: Bestellungen ohne Lieferland landen in der Fehler-Queue. Prüfe regelmäßig die Queue, damit alle Bestellungen korrekt zugeordnet werden.