FloTax
Wissensdatenbank/Steuern & Recht

OSS-Verfahren (One-Stop-Shop)

EU-weite Steuerzuordnung mit korrekten Ländersteuersätzen.

Was ist das OSS-Verfahren?

Das One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren ist seit Juli 2021 Pflicht für EU-weite Fernverkäufe. Statt dich in jedem EU-Land einzeln steuerlich zu registrieren, meldest du alle EU-Umsätze zentral über das BZSt in Deutschland.

Wann gilt OSS?

  • Du verkaufst an Privatkunden in anderen EU-Ländern
  • Dein EU-weiter Fernabsatz überschreitet die 10.000 € Schwelle pro Jahr
  • Oder du hast freiwillig am OSS-Verfahren teilgenommen

OSS in FloTax einrichten

Schritt 1: OSS aktivieren

Gehe zu Einstellungen → Steueroptionen und aktiviere „OSS-Verfahren aktiv“.

Schritt 2: Steuersätze prüfen

FloTax kennt die aktuellen Steuersätze aller EU-Länder. Bestellungen werden automatisch dem korrekten Ländersteuersatz zugeordnet — basierend auf der Lieferadresse des Käufers.

Im DATEV-Export

OSS-Bestellungen erhalten im DATEV-Export automatisch:

  • Länderspezifisches Erlöskonto (z.B. 8320 für AT, 8324 für FR)
  • Korrekten Steuerschlüssel pro Land
  • Spalte 120 (EU-Land) für die DATEV-Zuordnung
Tipp: Dein Steuerberater kann die OSS-Meldung direkt aus den DATEV-Buchungen erstellen. Die Länderzuordnung ist bereits fertig.
Wichtig: Bestellungen ohne Lieferland landen in der Fehler-Queue. Prüfe regelmäßig die Queue, damit alle Bestellungen korrekt zugeordnet werden.