Warum Eigenbelege bei §25a?
Bei Differenzbesteuerung nach §25a UStG musst du den Einkaufspreis jedes verkauften Artikels nachweisen — sonst kann das Finanzamt die §25a-Anwendung verweigern und die volle Umsatzsteuer nachfordern. Beim Ankauf von Gewerbetreibenden erhältst du eine Rechnung; beim Ankauf von Privatpersonen musst du einen Eigenbeleg erstellen.
Was FloTax automatisiert
FloTax generiert GoBD-konforme, signierte Eigenbelege als PDF direkt aus den erfassten Ankaufsdaten. Der Beleg enthält alle Pflichtangaben: Datum, Anschrift des Verkäufers, Art und Zustand des Artikels, Einkaufspreis, eigene USt-IdNr., Hinweis auf §25a und die Signatur des Erwerbers.
Ablauf im System
Unter §25a → Neuer Ankauf den Verkäufer erfassen (Name, Anschrift), Artikel beschreiben, Foto des Artikels hochladen, Einkaufspreis eintragen. FloTax erzeugt daraus eine eindeutige Ankaufs-Nummer (eigener Nummernkreis, lückenlos) und ein signiertes PDF.
Verknüpfung mit dem Verkauf
Wenn der gleiche Artikel (SKU) später auf eBay/Amazon verkauft wird, zieht FloTax automatisch den zugehörigen Eigenbeleg und berechnet die §25a-Marge (Verkaufspreis minus Einkaufspreis). Bei negativer Marge wird die Steuerlast auf 0 gesetzt, bei positiver Marge wird nur die Marge besteuert.
Siehe auch die Detailseite §25a Differenzbesteuerung.