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Signierte Eigenbelege für §25a-Ankäufe

GoBD-konforme Eigenbelege für Ankäufe von Privatpersonen bei Differenzbesteuerung.

Warum Eigenbelege bei §25a?

Bei Differenzbesteuerung nach §25a UStG musst du den Einkaufspreis jedes verkauften Artikels nachweisen — sonst kann das Finanzamt die §25a-Anwendung verweigern und die volle Umsatzsteuer nachfordern. Beim Ankauf von Gewerbetreibenden erhältst du eine Rechnung; beim Ankauf von Privatpersonen musst du einen Eigenbeleg erstellen.

Was FloTax automatisiert

FloTax generiert GoBD-konforme, signierte Eigenbelege als PDF direkt aus den erfassten Ankaufsdaten. Der Beleg enthält alle Pflichtangaben: Datum, Anschrift des Verkäufers, Art und Zustand des Artikels, Einkaufspreis, eigene USt-IdNr., Hinweis auf §25a und die Signatur des Erwerbers.

Ablauf im System

Unter §25a → Neuer Ankauf den Verkäufer erfassen (Name, Anschrift), Artikel beschreiben, Foto des Artikels hochladen, Einkaufspreis eintragen. FloTax erzeugt daraus eine eindeutige Ankaufs-Nummer (eigener Nummernkreis, lückenlos) und ein signiertes PDF.

Verknüpfung mit dem Verkauf

Wenn der gleiche Artikel (SKU) später auf eBay/Amazon verkauft wird, zieht FloTax automatisch den zugehörigen Eigenbeleg und berechnet die §25a-Marge (Verkaufspreis minus Einkaufspreis). Bei negativer Marge wird die Steuerlast auf 0 gesetzt, bei positiver Marge wird nur die Marge besteuert.

GoBD-Nachweis: Die Eigenbelege sind unveränderbar archiviert, jede Version ist versioniert, die Foto-Belege bleiben dauerhaft im System. Damit hältst du den GoBD-Anforderungen „Unveränderbarkeit" und „Nachvollziehbarkeit" stand.

Siehe auch die Detailseite §25a Differenzbesteuerung.